Statuten

STATUTEN 2010

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1              Name, Sitz

Unter dem Namen „FDP.Die Liberalen Stadt Rheinfelden“ (nachfolgend als Partei bezeichnet) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Rheinfelden. Die Partei gehört der FDP.Die Liberalen Bezirk Rheinfelden und der FDP.Die Liberalen Aargau an.

Art. 2              Zweck

Die Partei strebt eine liberale Ordnung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft an.

Sie bezweckt die Verfolgung einer freisinnig-liberalen Politik unter Berücksichtigung der jeweiligen Positionen der FDP.Die Liberalen (Schweiz) sowie der FDP.Die Liberalen Aargau. Die Partei befasst sich insbesondere mit der Durchsetzung des freisinnig-liberalen Gedankenguts auf Gemeindeebene.


II. Mitgliedschaft

Art. 3              Voraussetzungen und Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Rheinfelden offen, die sich zur freisinnig-liberalen Politik bekennen.

Die Mitgliedschaft beginnt durch Abgabe einer Beitrittserklärung und Zustimmung durch den Vorstand. Der Vorstand hat das Recht, einen Beitritt abzulehnen.

Art. 4              Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austrittserklärung, Tod oder durch Ausschluss.

Aus wichtigen Gründen kann der Vorstand ein Mitglied ausschliessen. Die Mitteilung des Ausschlusses erfolgt schriftlich und begründet. Im Falle der Anfechtung entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. 


III. Organisation

Art. 5              Organe

Die Organe der Partei sind:

- Die Mitgliederversammlung

- Der Vorstand

- Die Kontrollstelle

Art. 6              Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Partei. Der Mitgliederversammlung stehen sämtliche Befugnisse zu, die nicht ausdrücklich dem Vorstand oder der Kontrollstelle übertragen sind, insbesondere:

- Beschlussfassung über politische Positionen der Partei und über Stellungnahmen zu wichtigen politischen Tagesfragen, namentlich zu Wahlen und Abstimmungen

- Wahl des Vorstandes, dessen Präsidenten und der Kontrollstelle

- Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten, Genehmigung der Jahresrechnung und Entgegennahme des Berichtes der Kontrollstelle

- Entlastung des Vorstandes

- Gutheissung des Voranschlages und die Festsetzung der Mitgliederbeiträge

- Nomination der Kandidatinnen und Kandidaten für die vom Volk zu wählenden Behördenmitglieder von Rheinfelden

- Endgültige Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern

- Statutenänderungen

Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich (= ordentliche Mitgliederversammlung) zur Erledigung der statutarischen Geschäfte einberufen. Im Übrigen findet sie auf Verlangen von mindestens einem Zehntel der Mitglieder statt.

Einladungen zu Mitgliederversammlungen werden den Mitgliedern, ausser in dringlichen Fällen, mindestens acht Tage im Voraus unter Traktandierung der zu behandelnden Geschäfte sowie den Anträgen des Vorstandes zugestellt. Über nicht traktandierte Geschäfte kann eine Beschlussfassung erfolgen, sofern mindestens drei Viertel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

Sofern die Statuten kein qualifiziertes Mehr vorsehen, fasst die Mitgliederversammlung ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vom Vorstand protokolliert.

Art. 7              Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, den der Partei zugehörigen Mitgliedern des Stadtrates, den der Partei zugehörigen und in Rheinfelden wohnhaften kantonalen Parlamentariern sowie mindestens vier weiteren Mitgliedern.

Der Präsident und der weitere Vorstand werden von der Mitgliederversammlung im Jahr nach der Wahl des Stadtrates auf eine Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Dem Vorstand obliegen folgende Aufgaben:

- Vertretung der Partei nach aussen

- Vorbereitung der Geschäfte der Mitgliederversammlung und deren Einberufung

- Verwaltung des Parteivermögens

- Nomination der durch den Stadtrat zu wählenden Behördenmitglieder von Rheinfelden

- Aufnahme neuer Mitglieder

- Erledigung von Geschäften, die ihm durch die Mitgliederversammlung zugewiesen werden

- Wahrnehmung von Aufgaben, die der Förderung des Vereinszweckes dienen

Der Vorstand ist befugt, seine Aufgaben an Ausschüsse zu delegieren, denen auch Mitglieder ausserhalb des Vorstandes angehören können. Die Beschlussfassung erfolgt jedoch auch in diesem Fall durch den Vorstand.

Art. 8              Die Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Mitgliedern. Sie prüft die Jahresrechnung, berichtet der ordentlichen Mitgliederversammlung und stellt Antrag.

Die Mitglieder der Kontrollstelle werden von der Mitgliederversammlung für eine Dauer von vier Jahren gewählt.


IV. Finanzen

Art. 9              Allgemeines

Die finanziellen Mittel der Partei werden durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Erträgen aus dem angelegten Vermögen beschafft.

Art. 10            Mitgliederbeiträge

 Die ordentliche Mitgliederversammlung setzt jährlich den von den Mitgliedern zu erhebenden, jährlichen Mitgliederbeitrag fest. Die Mitgliederversammlung ist befugt, im Bedarfsfall zusätzliche Beiträge für Spezialaktionen zu beschliessen.


V. Schlussbestimmungen

Art. 11            Vereinsjahr

Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Art. 12            Statutenänderungen

Statutenänderungen können jederzeit durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Sie bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der an einer Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.

Art. 13            Auflösung der Partei

Die Auflösung der Partei erfolgt durch die Mitgliederversammlung und bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder. Im Falle der Auflösung wird das Vermögen der Partei bis zu einer allfälligen Neugründung einer Ortssektion der Kantonalpartei zur Verwahrung und Verwaltung übergeben.

Art. 14            Inkrafttreten

Die vorliegenden Statuten wurden durch die Mitgliederversammlung vom [ ] 2010 angenommen und per selbigem Datum in Kraft gesetzt. Sie ersetzen die Statuten vom 3. April 1979.

Die vorliegenden Statuten wurden am 22.03.2010 an der ordentlichen Generalversammlung im Hotel Schiff durch die Versammlung genehmigt

 

4310 Rheinfelden   FDP.Die Liberalen Stadt Rheinfelden    Der Präsident Christoph von Büren